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Photovoltaik-Anlagen - wogegen kann man sie versichern, wogegen
nicht?
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Was ist versichert?
- Photovoltaikmodule, Wechselrichter und sonstige Anlagenteile
- Montage Gerüstkosten und Installationskosten
- Eigenleistung
- Ertragsausfall
- Versicherungsbeginn frühestens ab Fertigstellung
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Wogegen ist man versichert?
Unvorhergesehen eintretende Schäden, z. B. durch:
- Folgeschäden aus Konstruktions-, Material- u. Ausführungsfehler
- Sabotage, Vandalismus
- Sturm ,Hagel
- Überspannung, Kurzschluss, Blitzschlag, Induktion
- Bedienungsfehler
- Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit, unsachgemäße Handhabung
- Nagetierverbiss (Marder)
- unsachgemäße Handhabung
- höhere Gewalt, Brand, Wasser, Schneelast
- Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung
- auch hier ungenannte Gefahren (Allgefahrendeckung)
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