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Was wird entschädigt?
- Die Reparaturkosten. Sofern eine Reparatur nicht mehr
möglich ist, werden
die Wiederbeschaffungskosten bis zur Höhe der Versicherungssumme (nach ABE - Elektronikversicherung) entschädigt.
- Der Ertragsausfall, der durch den schadenbedingten Stillstand
der Anlage nicht
erwirtschaftet werden kann.
- Aufräumungs-, Dekontaminations- und Entsorgungskosten
- Bewegungs- und Schutzkosten
- Gerüstgestellung, Bergungsarbeiten oder Bereitstellung eines Provisoriums
- Erd-, Pflaster-, Maurer- und Stemmarbeiten
- Luft-, Eil- oder Expressfracht
- Überstunden, Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit, Schadenssuchkosten
Entschädigungssummen je nach Deckungskonzept.
Was ist nicht versichert?
- Vorsatz des Versicherungsnehmers
- Krieg
- innere Unruhen
- Kernenergie
- Abnutzung, Verschleiß
- Garantieschäden, Gewährleistungsansprüche
- Ertragsausfall im Garantie- oder Gewährleistungsfall
- Ertragsausfall bei Nichtabnahme durch EVU (z.B. bei
Abschaltung durch Energieversorger
- Erdbeben
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